Als vereidigter Dolmetscher darf nur der Dolmetscher arbeiten, der auf der vom Justizministerium geführten Liste der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer geführt wird. Auch ich verfüge über die Befugnis, in dieser Eigenschaft aufzutreten und kann obendrein auf langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Beglaubigung von Urkunden zurückblicken.
Meine Dienste – in der Eigenschaft der vereidigten Dolmetscherinnen – werden vor allem in den Notariatskanzleien, bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und in Gerichtssälen in Anspruch genommen. Neben der mündlichen Übertragung der notariellen Urkunde kann ich mit meiner Unterschrift und Siegel die bei dem Termin gefertigten Dokumente beglaubigen.
Indem ich bei Gerichtsterminen sowie bei z.B. Generalversammlungen der Teilhaber oder Aktionäre dolmetsche, trete ich als öffentliche Vertrauenspersonen auf.
Mit meiner Unterschrift und Siegel bestätige ich die einwandfreie Qualität und Zuverlässigkeit meiner mündlichen und/oder schriftlicher Übersetzung.
Vereidigtes Dolmetschen in Polen? Ob vor Gericht oder im Standesamt, bei Firmengründung oder in Erbschaftssachen – verlassen Sie sich auf meine Sachkompetenz und langjährige Erfahrung.